Wanderweg-Infrastruktur
Wanderweg-Infrastruktur
Der Wanderweg-Fonds unterstützt seit 2014 Bauvorhaben an Wanderwegen, die eine hohe Qualität anstreben. In dieser Kategorie werden diese weiterhin unterstützt.
Zwischen 2014 und 2025 konnten über 80 Bauprojekte von der Unterstützung aus dem Wanderweg-Fonds profitieren.
Das Projekt muss Wanderwegen zugutekommen, die in einem Plan gemäss Art. 4 FWG festgelegt sind oder infolge des Projektes in einen solchen aufgenommen werden.
Die Qualität des Wanderwegs muss massgeblich gesteigert werden (siehe Qualitätsziele Wanderwege Schweiz).
Die Infrastruktur-Massnahme muss der Wegkategorie entsprechen.
Das Projekt muss von der kantonalen Wanderweg-Fachorganisation als «empfohlen» beurteilt werden.
Projekteingabe
Gesuch einreichen
Die Eingabe nimmt etwa 20 Minuten in Anspruch. Das Eingabeformular bietet Ihnen ein Zeitfenster von einer Stunde. Halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:
- Eine aktuelle Übersichtskarte basierend auf map.geo.admin.ch mit: Wanderwegnetz, neuem (und allenfalls vorherigem) Wegverlauf, markierte Wegoberfläche (Hart-/Naturbelag) sowie weitere relevante Informationen.
- Fotos, Bilder oder ggf. Skizzen der Massnahmen (max. 5 MB / Bildmaterial aus dem Sommerhalbjahr eignet sich am besten).
- Einschätzung der kantonalen Wanderweg-Organisation. Bitte lassen Sie dieses Formular von der kantonalen Wanderweg-Organisation ausfüllen.
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Eingabefrist und Vergabeprozess
Sie können jederzeit ein Gesuch stellen. Die Prüfung erfolgt zwei Mal pro Jahr: Eingaben bis zum 31. Mai werden im Juni behandelt, Eingaben bis zum 31. August im November.
Vollständige Beitragsgesuche werden durch die Projektleitung bei den Schweizer Wanderwegen geprüft. Je nach Beitragshöhe werden weitere technische Fachexperten und der Vorstand der Schweizer Wanderwege hinzugezogen. Der Entscheid wird den Projekttragenden schriftlich mitgeteilt. Bei Zusage wird ein Vertrag abgeschlossen.
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Von einer Prämierung ausgeschlossen
- Massnahmen zur Kommunikation von Wanderwegen,
- Projekte im Zusammenhang mit der Errichtung von Themenwegen,
- Touristische Prestigeprojekte, ausser sie leisten einen nachweisbaren Beitrag zur Qualität, Erschliessung oder Zugänglichkeit von Wanderwegen,
- Projekte, die seit länger als einem Jahr fertiggestellt worden sind,
- das Nachholen eines vernachlässigten betrieblichen Unterhalts,
- Bauten/Weginfrastruktur, die nicht der Wegkategorie entsprechen,
- Bauten/Weginfrastruktur, die für die Funktion des Weges als Wanderweg nicht notwendig sind (bspw. Trockenmauern, die für den Weg keine tragende Rolle spielen).
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Beitragshöhe
Pro Projekt können maximal 30% der Projektkosten bis zu einem Höchstbetrag von CHF 30‘000 finanziert werden. Für besonders wirksame Projekte kann der Beitrag bis maximal 50% der Projektkosten betragen, maximal jedoch auf CHF 40‘000 erhöht werden
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Teilnahmeberechtigung
Beiträge werden an gemeinnützige juristische Personen (Vereine, Stiftungen, Trägerschaften) sowie an das öffentliche Gemeinwesen (Einwohnergemeinden, Bürgergemeinden, Korporationen etc.) ausgerichtet.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung aus diesem Fonds.
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Prix Rando
Mit dem Einreichen des Gesuchs erklären Sie sich einverstanden, das Projekt in die Projektauswahl für die Verleihung des Prix Rando zur Verfügung zu stellen. Der Prix Rando wird alle zwei Jahre von den Schweizer Wanderwegen und dem Bundesamt für Strassen ASTRA verliehen und prämiert herausragende Projekte.
Reglement
Das Reglement gibt detaillierte Auskunft über das Verfahren – von der Gesuchstellung über die Auswahl bis hin zu den Auszahlungsmodalitäten.
Empfehlung Wanderweg-Fachorganisation
Kontakt
Leandro Oetiker
- Beratung Kantone: FR, GE, VD, NE, LU
- Wanderweg-Fonds, Mobiliar Fonds Brücken und Stege, Prix Rando, Post-Förderpreis
- Fachtagung und -exkursion
- Inventar historische Verkehrswege