Planung, Konzepte, Analysen

SWW_230812-1129
Wanderweg-Fonds

Planung, Konzepte, Analysen

Damit die Wanderweginfrastruktur verbessert werden kann (z.B. Wegverlegungen weg von Hartbelag oder entlang von Gewässern, Entflechtung von anderen Nutzungen etc.) braucht es vor der Durchführung konkreter Massnahmen oft Analysen, Planungen oder die Erarbeitung eines Konzepts. Damit wird zwar nicht die Wanderweginfrastruktur direkt verbessert, es wird aber ein essenzieller Beitrag geleistet, um konkrete Massnahmen, die im Gesamtkontext Sinn machen, umsetzen zu können.

Qualitätsverbesserung

Es muss aufgezeigt werden, wie die Planung/das Konzept/dieAnalyse zur Verbesserung der Qualität des Wanderwegnetzes in der entsprechenden Region (Perimeter ist klar zu definieren) beitragen kann.

Wanderwegplan

Das Projekt muss Wanderwegen zugutekommen, die in einem Plan gemäss Art. 4 FWG festgelegt sind oder infolge des Projektes in einen solchen aufgenommen werden.

Empfehlung WW-FO

Das Projekt muss von der kantonalen Wanderweg-Fachorganisation als «empfohlen» beurteilt werden.

Massnahmen

Massnahmen basierend auf dem auf der Analyse/Planung/dem Konzept müssen innert fünf Jahren laufend umgesetzt werden.


Projekteingabe

Gesuch stellen

Die Eingabe nimmt etwa 20 Minuten in Anspruch. Das Eingabeformular bietet Ihnen ein Zeitfenster von einer Stunde. Halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:

  • Ein kurzes Konzept des Projekts.
  • Einschätzung der kantonalen Wanderweg-Organisation. 
  • Eingabefrist und Vergabeprozess

    Sie können jederzeit ein Gesuch stellen. Die Prüfung erfolgt zwei Mal pro Jahr: Eingaben bis zum 31. Mai werden im Juni behandelt, Eingaben bis zum 31. August im November.

    Vollständige Beitragsgesuche werden durch die Projektleitung bei den Schweizer Wanderwegen geprüft. Je nach Beitragshöhe werden weitere technische Fachexperten und der Vorstand der Schweizer Wanderwege hinzugezogen. Der Entscheid wird den Projekttragenden schriftlich mitgeteilt. Bei Zusage wird ein Vertrag abgeschlossen.

  • Von einer Prämierung ausgeschlossen
    • Massnahmen zur Kommunikation von Wanderwegen,
    • Projekte im Zusammenhang mit der Errichtung von Themenwegen,
    • Touristische Prestigeprojekte, ausser sie leisten einen nachweisbaren Beitrag zur Qualität, Erschliessung oder Zugänglichkeit von Wanderwegen,
    • Projekte, die seit länger als einem Jahr fertiggestellt worden sind.
  • Beitragshöhe

    Pro Projekt können maximal 30% der Projektkosten bis zu einem Höchstbetrag von CHF 20‘000 finanziert werden.

  • Teilnahmeberechtigung

    Beiträge werden an gemeinnützige juristische Personen (Vereine, Stiftungen, Trägerschaften) sowie an das öffentliche Gemeinwesen (Einwohnergemeinden, Bürgergemeinden, Korporationen etc.) ausgerichtet.

    Es besteht kein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung aus diesem Fonds.

  • Prix Rando

    Mit dem Einreichen des Gesuchs erklären Sie sich einverstanden, das Projekt in die Projektauswahl für die Verleihung des Prix Rando zur Verfügung zu stellen. Der Prix Rando wird alle zwei Jahre von den Schweizer Wanderwegen und dem Bundesamt für Strassen ASTRA verliehen und prämiert herausragende Projekte.

Reglement

Reglement

Das Reglement gibt detaillierte Auskunft über das Verfahren – von der Gesuchstellung über die Auswahl bis hin zu den Auszahlungsmodalitäten.

Kontakt

Leandro Oetiker

Leandro Oetiker

  • Beratung Kantone: FR, GE, VD, NE, LU
  • Wanderweg-Fonds, Mobiliar Fonds Brücken und Stege, Prix Rando, Post-Förderpreis
  • Fachtagung und -exkursion
  • Inventar historische Verkehrswege
+41 31 370 10 32

Tags

Unterhalt Wanderweg-Fonds Wanderwegförderung #schweizerwanderwege

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