Planung, Konzepte, Analysen
Planung, Konzepte, Analysen
Damit die Wanderweginfrastruktur verbessert werden kann (z.B. Wegverlegungen weg von Hartbelag oder entlang von Gewässern, Entflechtung von anderen Nutzungen etc.) braucht es vor der Durchführung konkreter Massnahmen oft Analysen, Planungen oder die Erarbeitung eines Konzepts. Damit wird zwar nicht die Wanderweginfrastruktur direkt verbessert, es wird aber ein essenzieller Beitrag geleistet, um konkrete Massnahmen, die im Gesamtkontext Sinn machen, umsetzen zu können.
Es muss aufgezeigt werden,
wie die Planung/das Konzept/dieAnalyse zur Verbesserung der Qualität des
Wanderwegnetzes in der entsprechenden Region (Perimeter ist klar zu definieren)
beitragen kann.
Das Projekt muss Wanderwegen zugutekommen, die in einem Plan gemäss Art. 4 FWG festgelegt sind oder infolge des Projektes in einen solchen aufgenommen werden.
Das Projekt muss von der kantonalen Wanderweg-Fachorganisation als «empfohlen» beurteilt werden.
Massnahmen basierend auf dem auf der Analyse/Planung/dem Konzept müssen innert fünf Jahren laufend umgesetzt werden.
Projekteingabe
Gesuch stellen
Die Eingabe nimmt etwa 20 Minuten in Anspruch. Das Eingabeformular bietet Ihnen ein Zeitfenster von einer Stunde. Halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:
- Ein kurzes Konzept des Projekts.
- Einschätzung der kantonalen Wanderweg-Organisation.
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Eingabefrist und Vergabeprozess
Sie können jederzeit ein Gesuch stellen. Die Prüfung erfolgt zwei Mal pro Jahr: Eingaben bis zum 31. Mai werden im Juni behandelt, Eingaben bis zum 31. August im November.
Vollständige Beitragsgesuche werden durch die Projektleitung bei den Schweizer Wanderwegen geprüft. Je nach Beitragshöhe werden weitere technische Fachexperten und der Vorstand der Schweizer Wanderwege hinzugezogen. Der Entscheid wird den Projekttragenden schriftlich mitgeteilt. Bei Zusage wird ein Vertrag abgeschlossen.
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Von einer Prämierung ausgeschlossen
- Massnahmen zur Kommunikation von Wanderwegen,
- Projekte im Zusammenhang mit der Errichtung von Themenwegen,
- Touristische Prestigeprojekte, ausser sie leisten einen nachweisbaren Beitrag zur Qualität, Erschliessung oder Zugänglichkeit von Wanderwegen,
- Projekte, die seit länger als einem Jahr fertiggestellt worden sind.
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Beitragshöhe
Pro Projekt können maximal 30% der Projektkosten bis zu einem Höchstbetrag von CHF 20‘000 finanziert werden.
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Teilnahmeberechtigung
Beiträge werden an gemeinnützige juristische Personen (Vereine, Stiftungen, Trägerschaften) sowie an das öffentliche Gemeinwesen (Einwohnergemeinden, Bürgergemeinden, Korporationen etc.) ausgerichtet.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung aus diesem Fonds.
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Prix Rando
Mit dem Einreichen des Gesuchs erklären Sie sich einverstanden, das Projekt in die Projektauswahl für die Verleihung des Prix Rando zur Verfügung zu stellen. Der Prix Rando wird alle zwei Jahre von den Schweizer Wanderwegen und dem Bundesamt für Strassen ASTRA verliehen und prämiert herausragende Projekte.
Reglement
Das Reglement gibt detaillierte Auskunft über das Verfahren – von der Gesuchstellung über die Auswahl bis hin zu den Auszahlungsmodalitäten.
Formular Wanderweg-Fachorganisation
Kontakt
Leandro Oetiker
- Beratung Kantone: FR, GE, VD, NE, LU
- Wanderweg-Fonds, Mobiliar Fonds Brücken und Stege, Prix Rando, Post-Förderpreis
- Fachtagung und -exkursion
- Inventar historische Verkehrswege